Begutachtung von Bauausführungen
im Bestand, vor oder nach der Fertigstellung auf:
► Vollständige Ausführung aller vertraglich vereinbarten Leistungen,
► DIN-gerechte Ausführung aller Gewerke,
► Erfüllung aller Anforderungen der zu Stichtag geltenden Energieeinspar-Verordnung,
► Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes,
► Gefahr der Tauwasserbildung und Ausarbeitung von sinnvollen Schutzmaßnahmen,
► Möglichkeiten zur Trockenlegung von Kellern,
► Sicherheit gegen eindringendes Wasser,
► Fachgerechte Anordnung und Ausführung einer Dränage nach DIN 4095,
► Einhaltung aller geltenden Baunormen und der maßgeblichen Regeln der Technik,
► Möglichkeiten zur Verbesserung oder zur Mängelbehebung,
► Kosten der erforderlichen Maßnahmen.
Begutachtung von Gebäuden
vor oder nach dem Schadenseintritt auf:
► Gefahr der Pilzbildung und vorbeugende Maßnahmen,
► Maßnahmen zum Entfernen von vorhandenem Pilzbefall,
► Ursache von Wasserschäden und Maßnahmen zur Behebung,
► Sanierungsmöglichkeiten von Altbauten,
► Kosten der Schadensbehebung oder Sanierung.