Geförderte Vor-Ort-Energieberatung
zur optimalen energetischen Ausstattung und zur optimalen Nutzung von Förderprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Auch die Kosten dieser Energieberatung selbst werden teilweise durch BAFA-Fördermittel abgedeckt.
Der Ablauf einer geförderten Vor-Ort-Energieberatung erfolgt in folgenden Schritten des Energieberaters:
► Beantragung und Wahrnehmung der BAFA-Förderung für Energieberatung,
► Aufnahme des Gebäudebestandes und der energetischen Daten in einem Vor-Ort-Termin,
► Ermittlung der Energieverluste des Bestandsgebäudes gegliedert nach einzelnen Bauteilen,
► Aufzeigen der möglichen baulichen Maßnahmen zur Energieeinsparung,
► Überprüfung der Wirtschaftlichkeit aller Einzelmaßnahmen unter Berücksichtigung von Energiekostenersparnis, Investitionskosten und Fördermitteln,
► Zusammenstellung von wirtschaftlich optimalen Paketen aus Einzelmaßnahmen mit Darstellung des erreichbaren Standards und Wirtschaftlichkeitsberechnung der Gesamtmaßnahme,
►Untersuchung des vorhandenen Stromverbrauchs und Aufzeigen der möglichen Stromeinsparungen,
► Überprüfung der Möglichkeit, regenerative Energieformen wie Solarstom , Pellets, Erdwärme etc. wirtschaflich zu nutzen,
► Darstellung der Untersuchungen und Ergebnisse in einem ausführlichen, verständlichen Energieberatungsbericht (ca.50-60 Seiten).
Um das Erreichen der besonders hohen Förderstufen als "KfW-Effizienzhaus" gewährleisten zu können,
empfiehlt die KfW dringend die Baubegleitung durch einen zugelassenen Energieberater.
Für die Kosten dieser Baubegleitung gewährt die KfW zusätzliche Mittel als Sonderförderung.
Achtung!
Mit Inkrafttreten der Energieeinspar-Verordnung 2012 (voraussichtlich ab Sommer 2012) werden die Mindestanforderungen an Gebäude und folglich auch die Kriterien der Fördervoraussetzungen verschärft werden.
Für zeitnah geplante Sanierungen sollten die Förderungen möglichst noch zu den derzeit geltenden günstigen Konditionen beantragt werden.