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Grundlage der Vergütung ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ( HOAI 2009 )

Die Honorarberechnung für Gutachten und Wertermittlungen ist gemäß HOAI frei zu vereinbaren. Für Wertermittlungen erfolgt sie nach festen Verrechnungssätzen je qm Bruttogrundfläche.

Alternativ kann auch eine Vergütung nach Kostenansätzen für Arbeitszeitaufwand und Material in Anlehnung an das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz  ( JVEG ) vereinbart werden.

Die Honorarberechnung für Bauleitungsaufgaben oder baubegleitende Qualitätskontrolle mit Mängelverfolgung erfolgt entsprechend HOAI Teil 3 (§32 bis §36)  für die Leistungsphasen 6 bis 9.

www.hoai.de

www.jveg.de

          

Kosten für eine Vor-Ort-Energieberatung

 

 

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa)

Gebäudeart

 

 Kosten

 Förderung

 Eigenanteil

Ein- / Zweifamilienhaus
 

komplett       800,00  €
    -350,00  €
      450,00  €
ohne Stromeinsparberatung       700,00  €
    -300,00  €
      400,00  €

Mehrfamilenhaus mit

3 bis 6 Wohneinheiten

komplett
    1.100,00  €
    -410,00  €
      690,00  €
ohne Stromeinsparberatung
    1.000,00  €
    -360,00  €
      640,00  €

Mehrfamilienhaus mit

7 bis 15 Wohneinheiten

komplett    1.450,00  €
    -410,00  €
   1.040.00  €
ohne Stromeinsparberatung
    1.350,00  €
    -360,00  €
      990.00  €
 

     

                    

 Kosten für die Anfertigung

 eines Energieausweises    

 Wohngebäudeart

 

 Ein-/Zweifamilienhaus    
   3-6 Wohneinheiten       7-15 Wohneinheiten
 Nettokosten          
      336,13 €       
     462,18  €    
 609,24  €
 zzgl. Umsatzsteuer
 63,87 €
     87,81  €  
  115,76  €
 Bruttokosten    400,00 €     550,00  €    725,00  €

 

Für Nebenleistungen und Leistungen, die in der HOAI nicht erfasst sind oder die nicht Bestandteil der pauschalen Vor-Ort-Beratung / Ausweiserstellung sind,  wird bei Auftragserteilung eine Vergütung pauschal oder nach Kostenansätzen in Anlehnung an das  Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz  ( JVEG )  vereinbart.

www.bafa.de